Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Allen Rechtsverhältnissen mit uns liegen unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Auftragsbedingungen werden hiermit gerügt und nur dann Vertragsinhalt, wenn sie nicht schablonisierte Rechtsgeschäftsbedingungen sind. Kollidieren schablonisierte Rechtsgeschäftsbedingungen des Auftraggebers mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten unsere Bedingungen.
Bei Veränderung unserer Preiskomponenten behalten wir uns Preisanpassungen vor.
Wenn von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung gegeben wird, ist diese samt Rechtsgeschäftsbedingungen erst die Auftragsannnahme.
Etwaige Teilleistungen sind nach Baufortschritt fällig und können einzeln fälligkeitsauslösend fakturiert werden.
Auftragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung.

2. Lieferung:

Lieferzeiträume werden von uns möglichst eingehalten; sollte aus internen Gründen eine Verzögerung eintreten, ist uns eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzten und nicht nur zu gewähren.
Verzugsfolgen werden auf die Gewinnspanne von uns beschränkt.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Eine Erfüllungshemmung tritt auch für die Fälle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener Ereignisse ein. Das gleiche gilt bei Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten.

Teilerfüllungen sind zulässig und vom Auftraggeber zu übernehmen; unsere Teilrechnungen sind auch dann fällig, wenn der Auftraggeber die Nichtübernahme behauptet.
Ausführungsänderungen aus technischen oder rechtlichen Gründen bleiben vorbehalten.
Der Auftragsgeber hat uns alle ausführungstechnische Daten wie Pläne und Unterlagen über Leitungsverlauf etc. im voraus bekanntzugeben.

3. Kostenvoranschläge:

Kostenvoranschläge und Reparaturversuche sind prinzipiell kostenpflichtig. Sollte kein Reparaturauftrag an uns erfolgen, müssen die entstandenen Kosten uns ersetzt werden.
Geräte die nach einem Reparaturversuch oder einer erfolgten Reparatur bei uns befindlich sind, müssen innerhalb von drei Monaten nach deren Eingang bei uns abgeholt werden. Anderenfalls behalten wir uns vor diese Geräte zu entsorgen oder anders weiter zu verwerten.
Für Geräte die für Versicherungen und etwaige Besichtigungen und Bewertungen von uns bereitgehalten werden sollen, gilt obige Regelung sinngemäß.

4. Eigentumsvorbehalte:

Von uns Geliefertes oder Hergestelltes bleibt bis zu dessen vollständiger Bezahlung unser Eigentum. Bei Einbau, Vermischung oder Vermengung mit fremden Sachen entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte dieser Sachen zueinander. Bis zur vollständigen Zahlung an uns hat jede Veränderung an unserem Produkt zu unterbleiben.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung unserer Rechnung/Teilrechnung aus welchen Gründen immer sind wir berechtigt, vom Eigentumsvorbehalt Betroffenes selbstständig, gegebenenfalls durch Ausbau wieder an uns zu nehmen.
Unsere Teilrechnung / Rechnung bleibt als Aufwandersatzforderung gültig und fällig. Bei Realisierung des Eigentumsvorbehalts durch uns obliegt es dem Auftraggeber selbst für geeignete Absicherung seines Objekts zu sorgen.

5. Zahlungsbedingungen:

Alle Rechnungsbeträge sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Wechsel und Schecks werden aussschliesslich zahlungshalber von uns entgegengenommen. Wir sind zur Ablehnung solcher Papiere jederzeit berechtigt. Verzugszinsen liegen bei 1% p/m. Durch Zahlungsverzug für uns entstandene Kosten sind uns zu ersetzen.

6. Ratschläge:

Werden Ratschläge von uns eingeholt ohne dass ein Auftragsverhältnis folgt, gelten auf Grund unserer Offerte diese unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Jede Haftung von uns ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung nicht durch Auftrag nach uns erfolgt. Ratschläge an Architekten, Baumeister und sonstige Fachkundige gelten durch die Übernahme durch den betreffenden Fachmann unter Haftungsbefreiung für uns als von ihm erteilt.
Unser geistiges Eigentum / Urheberschaft darf hierdurch nicht verletzt werden. Folgt unseren Bemühungen um den Auftrag tatsächlich kein Auftragsverhältnis, sind unsere Leistungen selbstständig in Rechnung stellbar und vom Erfrager bzw. dessen Auftragsgeber zu bezahlen.

7. Haftungen:

Für Schäden aus Stemm-, Bohr-, Schweiss-, Schleifarbeiten, haften wir nur im Umfang s.u., wenn wir eine dafür ungeeignete Person verwenden.
Produkthaftungspflichtfälle gegen uns entstehen nur in jenem Umfang als unser Versicherungshaftpflichtschutz dafür Deckung gewährt. Unsere Regressansprüche gegen den Versicherer treten wir über Aufforderung des Auftraggebers mit schuldbefreiender Wirkung für uns zur direkten Geltendmachung an den Auftraggeber ab.

Eine darüber hinausgehende Haftung von und besteht nicht. Ausser im Fall des Vorsatzes sind alle unsere Haftungen welcher Art auch immer auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Rechnungsposition beschränkt.

8. Mängelrügen:

Mängelrügen sind sofort und schriftlich bei sonstigem Ausschluss zu erheben.

9. Erfüllungsort:

Am Sitz des Unternehmens in St. Georgen/Leys.

10. Gerichtsstand:

Bezirksgericht Scheibbs
Firmenbuch-Nr.: FN 243037 h - Handelsgericht: St. Pölten
UID-Nr.: ATU 57572558

www.itema.at www.itemacms.at www.itemacrm.at